M-0040 · A 14 · AS Leipzig-Nord · Station 483 und 492 m
Zwei ausgefallene Warnleuchten, festgestellt am 29.08.2026 um 21:48 Uhr, geschlossen am nächsten Morgen um 05:21 Uhr. Links, was im Fahrzeug passiert. Rechts, was der Auftraggeber im selben Moment sieht. Dieselbe Uhr, zwei Oberflächen.
festgestellt
21:48Uhr
29.08.2026
behoben
05:21Uhr
30.08.2026
Dauer
7h 33 min
aus zwei Protokollen
Schritte
8dokumentiert
zwei Oberflächen je Schritt
Eintrag im Bestand, Behebung zur nächsten vorgeschriebenen Kontrolle, Bestätigung im Nachfolgeprotokoll.
M-0040 · zwei Warnleuchten ohne Funktion
Sofortige telefonische Meldung an den Auftraggeber, Vermerk der Meldung mit Uhrzeit, Wiederherstellung angefordert.
M-0041 · Längsabsperrung auf 190 m unterbrochen
Im Fahrzeug
Der Fahrer wählt das Objekt. Das Gerät lädt die Prüfliste zum hinterlegten Regelplan D II/4a, nicht eine allgemeine Liste. Abschnitt und Kilometrierung stehen fest, bevor der erste Punkt gesetzt wird.
Beim Auftraggeber
Das Objekt zeigt eine laufende Kontrolle mit Startzeit. Mehr nicht: ein Protokoll, das während der Fahrt schon Befunde ausweist, wäre ein Zwischenstand und kein Nachweis.
Der Nachweis gewinntDer Prüfmaßstab steht vor der Prüfung fest.
3 min
Im Fahrzeug
Vorwegweisung und Querabsperrung werden einzeln quittiert. Jeder Punkt trägt seine eigene Uhrzeit, weil eine Liste, die am Ende in einem Zug abgehakt wird, genau so aussieht wie eine, die nie gefahren wurde.
Beim Auftraggeber
Unverändert. Das Protokoll ist offen und wird nicht zugestellt.
4 min
Im Fahrzeug
Warnleuchten ohne Funktion. Der Fahrer kann den Punkt nicht auf „Mangel“ setzen, ohne eine Einstufung und einen Sachverhalt zu hinterlegen. Ein Befund ohne Text ist im System kein zulässiger Zustand.
Beim Auftraggeber
Der Mangel M-0040 erscheint als offener Punkt, mit Einstufung, Uhrzeit und Objekt. Sieben Minuten nach der Feststellung, ohne dass jemand telefoniert hat.
Der Nachweis gewinntEinstufung und Sachverhalt entstehen am Ort, nicht im Büro.
1 min
Im Fahrzeug
Station 483 und 492 m, aus der Kilometrierung des Abschnitts übernommen. Der Fahrer tippt keine Meterzahl, er bestätigt sie.
Beim Auftraggeber
Der Befund liegt auf dem Regelplan, nicht „irgendwo auf der A 14“. Die Kolonne, die ihn beheben soll, weiß vor der Abfahrt, wo sie hält.
Der Nachweis gewinntAus einer Meldung wird eine Position.
4 min
Im Fahrzeug
Die Fahrt läuft weiter. Zwei ausgefallene Leuchten in einer durchgehend beleuchteten Längsabsperrung sind ein Mangel, keine Gefahr, und die Absperrung führt den Verkehr weiter.
Beim Auftraggeber
Kein Anruf um zehn Uhr abends. Ein Mangel wandert in den Bestand und wird zur nächsten vorgeschriebenen Kontrolle behoben. Eine Gefahr hätte sofort das Telefon ausgelöst, so wie am 30.08. um 06:09 Uhr bei der umgeworfenen Längsabsperrung an der A 9.
Der Nachweis gewinntZwei Schweregrade, zwei Kanäle, beide dokumentiert.
5 min
Im Fahrzeug
Sechs Positionen, sechs Uhrzeiten, ein Prüfer. Das Gerät schließt das Protokoll und gibt es frei. Danach ist es nicht mehr änderbar, sondern nur noch ergänzbar.
Beim Auftraggeber
Kontrollprotokoll K-2026-08-29-2148 liegt vollständig vor, mit allen sechs Positionen, auch den fünf unauffälligen. Der Nachweis besteht aus dem, was in Ordnung war, genauso wie aus dem, was es nicht war.
Der Nachweis gewinntEin abgeschlossenes, unveränderliches Dokument.
7 h 23 min ohne Vorgang · nächste vorgeschriebene Kontrolle
Im Fahrzeug
Fahrer 1 fährt die Kontrolle bei Tagesanbruch und tauscht beide Leuchten. Der offene Befund liegt im Gerät auf dem Objekt und wird als erster Punkt aufgerufen.
Beim Auftraggeber
M-0040 schließt. Sieben Stunden und dreiunddreißig Minuten zwischen Feststellung und Behebung, beide Zeitpunkte aus dem Protokoll und nicht aus einer Erinnerung.
Der Nachweis gewinntDie Dauer ist belegbar, nicht behauptet.
2 min
Im Fahrzeug
Nichts mehr. Für den Fahrer ist der Vorgang mit der bestätigten Position beendet.
Beim Auftraggeber
Zwei Protokolle verweisen auf denselben Befund, die Abdeckung des Objekts rechnet sich neu, und der Vorgang ist als Ganzes exportierbar: Feststellung, Verortung, Einstufung, Behebung, Bestätigung.
Der Nachweis gewinntEin Vorgang, den man einer Versicherung am Stück vorlegen kann.
Zwischen Feststellung und Behebung liegen 7 h 33 min, und beide Zeitpunkte stehen in je einem abgeschlossenen Protokoll mit je einem Prüfer. Das ist der Unterschied zwischen „wir kümmern uns zeitnah“ und einer Zahl, die jemand nachrechnen kann.